Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99   

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https://dejure.org/2000,2435
OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99 (https://dejure.org/2000,2435)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.04.2000 - 11 Wx 148/99 (https://dejure.org/2000,2435)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. April 2000 - 11 Wx 148/99 (https://dejure.org/2000,2435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungskonforme Auslegung; Auslegung; Schenkung; Betreuung; Betreuter; Wille

  • bundesanzeiger-verlag.de PDF

    § 1804 BGB
    Schenkung an Betreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkung an Betreuer, Wille des Betreuten

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Karlsruhe - XVII G 178/95
  • LG Karlsruhe - 2 T 39/99
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1313
  • MDR 2000, 1439
  • FGPrax 2000, 145
  • Rpfleger 2000, 391
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.1993 - II ZR 107/92

    Wirksamkeit eines Vertrages zwischen einer GmbH und einem von zwei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99
    c) Sollte der Tatrichter nach Zurückverweisung zu der Feststellung kommen, daß der vom Beschwerdeführer vorgetragene - bislang lediglich als wahr unterstellte - Sachverhalt zutreffend ist und eine aufgrund sittlicher Pflicht gebotene Schenkung vorliegt, wird die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1998, 512) erforderlich werden; denn die Schenkung des Betrages von 6.362,38 DM ist als verbotenes Insichgeschäft (vgl. §§ 1908 i Abs. 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB) schwebend unwirksam (vgl. BGH NJW-RR 1994, 291f.).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99
    c) Sollte der Tatrichter nach Zurückverweisung zu der Feststellung kommen, daß der vom Beschwerdeführer vorgetragene - bislang lediglich als wahr unterstellte - Sachverhalt zutreffend ist und eine aufgrund sittlicher Pflicht gebotene Schenkung vorliegt, wird die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1998, 512) erforderlich werden; denn die Schenkung des Betrages von 6.362,38 DM ist als verbotenes Insichgeschäft (vgl. §§ 1908 i Abs. 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB) schwebend unwirksam (vgl. BGH NJW-RR 1994, 291f.).
  • OLG Hamm, 16.04.1984 - 15 W 105/84

    Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung als Schenkung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99
    Vielmehr setzt dessen Bestellung die Verneinung eines Schenkungsverbots voraus, weil sonst für die Anordnung einer Ergänzungsbetreuung kein Bedürfnis besteht (vgl. OLG Hamm OLGZ 1984, 432).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07

    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines

    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander das Ausbleiben der Zuwendung als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3488; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 145).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

    Bei der Prüfung der Angemessenheit ist Raum, den mutmaßlichen Willen des Betreuten (vgl. § 1908i Abs. 2 BGB; OLG Karlruhe Die Justiz 2001, 29) und seine erkennbaren Interessen zu berücksichtigen.
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Bei der Prüfung, ob eine Schenkung sittlicher Pflicht entspricht, ist - soweit feststellbar - auch auf den Willen des Betreuten Rücksicht zu nehmen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1313 ).
  • LG Bochum, 21.05.2010 - 7 T 101/10

    Ablehnung eines Ergänzungsbetreuers für die Vollziehung formloser

    Die in Rede stehenden Zuwendungen an die Kinder des Beteiligten zu 3. unterfallen dem Schenkungsverbot der §§ 1908 i Abs. 2 S. 1, 1804 S. 1 BGB, so dass die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nicht erfolgen darf (Palandt-Diederichsen, a. a. O.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1313 f.).
  • LG Bochum, 21.05.2010 - 7 T 617/09

    Ablehnung eines Ergänzungsbetreuers für die Vollziehung formloser

    Die in Rede stehenden Zuwendungen an die Kinder des Beteiligten zu 3. unterfallen dem Schenkungsverbot der §§ 1908 i Abs. 2 S. 1, 1804 S. 1 BGB, so dass die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nicht erfolgen darf (Palandt-Diederichsen, a. a. O.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1313 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 3 Wx 405/99   

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https://dejure.org/2000,4172
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2000 - 3 Wx 405/99 (https://dejure.org/2000,4172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 366
  • FGPrax 2000, 145
  • FamRZ 2000, 1181
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund;

    Diese Frage ist in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur allerdings umstritten (vgl. einerseits OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 1181 sowie Palandt/ Diederichsen, BGB, 61. Aufl. 2002, § 1617 c Rn. 9; Staudinger/ Coester, BGB, 13. Bearbeitung 2000, § 1617 c Rn. 30; andererseits OLG Dresden, StAZ 2000, 341 sowie Henrich/Wagenitz/ Bornhofen, Deutsches Namensrecht, § 1617 c Rn. 58 [Anwendbarkeit des § 1617 c Abs. 2 Nr. 2 BGB]; Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl. 2000, § 1617 c Rn. 18 [Anwendbarkeit des § 1617 c Abs. 2 Nr. 1]).
  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01

    Namensänderung eines einbenannten Kindes

    Für die Fallkonstellation gemeinsamer Kinder mit einem aus dem Ehenamen abgeleiteten Geburtsnamen haben dementsprechend das BayObLG (StAZ 200, 299) und das OLG Düsseldorf (StAZ 2000, 343) eine Anschließung des Kindes an die Namenserklärung seiner Mutter nach § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB für ausgeschlossen erachtet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2000 - 3 Wx 405/99 -, FamRZ 2000, 1181.
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2007 - 16 UF 194/06

    Wohl des Kindes als maßgeblich für eine Namensänderung des Kindes nach einer

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